Ihre Ausstattung für den Aufenthalt im Krankenhaus
Der Ihnen zur Verfügung stehende Platz in Ihrem Zimmer ist leider sehr beschränkt. Bitte bringen Sie daher nur das mit, was für Ihren Aufenthalt benötigt wird:
- Krankenversicherungskarte
- Einweisungsschein vom einweisenden Arzte
- evtl. Medikamente, die Sie zur Zeit einnehmen bzw. eine Liste der Medikamente
- Vorbefunde (soweit vorhanden)
- Toilettensachen: Zahnpasta, Zahnbürste, Kamm/Bürste,Waschlappen, Handtücher, Taschentücher, Haartrockner, gegebenenfalls Rasierapparat, gegebenenfalls Brillenetui, gegebenenfalls Hörgeräteetui, gegebenenfalls Prothesenbecher
- Kleidung: Nachthemden oder Schlafanzüge, Bade- oder Morgenmantel, Jogginganzug oder Vergleichbares, Haus- oder Badeschuhe
Sollten Sie eine Brille oder Kontaktlinsen, eine Zahnprothese oder ein Hörgerät tragen, verwahren Sie diese Gegenstände bitte nicht in Papier oder einem Taschentuch unter dem Kopfkissen oder auf dem Nachttischkasten, denn beim Aufräumen könnte leicht ein Verlust oder eine Beschädigung eintreten.
Legen Sie diese Gegenstände in dafür vorgesehene Behältnisse (auf Anfrage beim Pflegedienst erhältlich) in Ihren Nachttisch oder in Ihren abschließbaren Schrank.
Eine Checkliste für Ihren Aufenthalt können Sie hier ausdrucken.
Weitere Informationen zur stationären Aufnahme können Sie auch dem Flyer entnehmen.
Größere Geldbeträge oder Wertgegenstände (auch Schmuck) sowie Sachen, die nicht zum täglichen Gebrauch gehören, lassen Sie bitte zu Hause.
In Ausnahmefällen können Sie aber auch Geld und Wertgegenstände (Schmuck, Kreditkarten, größere Geldbeträge) für die Dauer Ihrer stationären Behandlung unentgeltlich bei der Zahlstelle im Internistischen Zentrum (Erdgeschoss) gegen eine Empfangsbescheinigung hinterlegen.
Für den Verlust von hinterlegten Wertsachen und Geldbeträgen kann das Klinikum keine Haftung übernehmen.
Grundsätzlich haftet der Freistaat Bayern als Träger des Universitätsklinikums nicht für Schäden, die von Personen verursacht werden, die nicht im Klinikum beschäftigt sind (beispielsweise Besucher oder sonstige betriebsfremde Personen).